Zugang zum Haus und Zutrittsberechtigung
Das Hotel ist für die Öffentlichkeit zugänglich. Für den Zutritt und den Aufenthalt in den Hoteleinrichtungen ist es jedoch erforderlich, die gesetzlichen Beschränkungen, die Hausordnung und die allgemeinen Regeln des Zusammenlebens und der Hygiene zu beachten.
Das Hotel haftet nicht für das Verhalten der Gäste oder für Gegenstände, Substanzen oder Materialien, die sie in die Zimmer mitbringen. Das Hotel ist nämlich nicht befugt, das Gepäck der Gäste zu kontrollieren.
Die Nichteinhaltung der genannten Regeln führt zu einem Verbot des Zugangs zum Hotel und/oder des Aufenthalts im Hotel.
Gründe und Situationen für die Verweigerung des Zutritts oder den Ausschluss einer Person aus der Einrichtung:
- Vollbelegung des Hotels.
- Nichtbezahlung des vertraglich vereinbarten Preises.
- Gewalttätige Einstellungen oder aggressives Verhalten.
- Das Mitführen von Waffen oder Gegenständen, die als solche verwendet werden können, es sei denn, es handelt sich um ordnungsgemäß akkreditierte Angehörige der Sicherheitskräfte in Ausübung ihrer Pflichten.
- Das Tragen von Kleidung oder Symbolen, die zu Gewalt, Rassismus oder Fremdenfeindlichkeit auffordern.
- Schaffung von Gefahrensituationen oder Unbehagen für andere Kunden oder Mitarbeiter.
- Offensichtliche Anzeichen, unter dem Einfluss von Rauschmitteln zu stehen.
- Respektlosigkeit gegenüber Hotelangestellten oder Gästen.
- Erzeugen von Lärm.
- Verhaltensweisen, die gegen die Hygiene und Sauberkeit der Einrichtung verstoßen.
- Nichteinhaltung der Vorschriften zur Verhinderung der Ansteckung mit anderen ansteckenden Krankheiten.
- Versuche, das soziale Zusammenleben in der Einrichtung zu stören oder andere Gäste oder Besucher zu belästigen.
- Diskriminierende Handlungen gegenüber anderen Gästen, Besuchern oder Angestellten des Hotels.
- Nichtbezahlung der geforderten Dienstleistungen oder Einrichtungen.
- Entnahme von Gegenständen oder Waren aus dem Hotel ohne ausdrückliche Genehmigung.
- Beschädigung oder unsachgemässer Gebrauch der Einrichtungen, Güter und Dienstleistungen des Hotels.
- Weitergabe oder Verbreitung von vertraulichen Hotelinformationen, die Sie während Ihres Aufenthalts erhalten haben.
- Das Betreten der Einrichtung mit anderen Haustieren als Blindenhunden oder Assistenzhunden (außer in von der Hotelleitung genehmigten Fällen).